Rechtliches zum Thema Landschildkröten
Artenschutz, Verordnungen und Pflichten
Dr. C. Bender und U. Schews, Stand: März 2008
Seit 1976 regelt das sogenannte "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten auf internationaler Ebene. Alle mediterranen Landschildkröten gehören dem höchsten Schutzstatus (Anhang I) an. In Europa gilt seit 1976 die Artenschutzverordnung EG Nr. 338/97, welche den Handel von geschützten Arten regelt. Der Schutzgrad wird in vier Anhänge unterteilt (A bis D) - die mediterranen Landschildkröten gehören dem Schutzstatus A (vom Aussterben bedrohte Arten) an.
Grundsätzlich gilt für alle geschützten Arten, dass die Haltung sowieso jeder Zu- und Abgang der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden muss. Die in Anhang A gelisteten Arten dürfen nur mit den gelben EG-Bescheinigungen oder den noch vor Juni 1997 gültigen blauen CITES-Bescheinigungen abgegeben bzw. aufgenommen werden.
Auch heute noch sind unzählige adulte Landschildkröten nicht ordnungsgemäß angemeldet, sei es aus Unwissenheit oder Faulheit der Halter. Mit einer solchen Einstellung ist man jedoch schnell im Visier der Behörden und hat mit Strafen zu rechnen - auch Unwissenheit schützt nicht davor!
Zusammenfassend heißt dies ...
... die Haltung einer geschützten Tierart, wie es z. B. alle mediterranen Landschildkröten sind, muss der zuständigen Behörde, wie schon oben erwähnt, schriftlich und unverzüglich mitgeteilt werden. Dies ist also notwendig, wenn Sie eine Landschildkröten nachziehen, kaufen, tauschen, erben oder geschenkt bekommen oder sie ein Fundtier nach erfolgloser Besitzersuche in ihre artgerechte Obhut nehmen möchten. Auch Abgänge aller Art (Verkauf, Tausch, Schenkung und Tod) müssen genau wie die Zugänge gemeldet werden!
Beim Kauf einer mediterranen Landschildkröte ist also unbedingt darauf zu achten, dass Sie eine gelbe EG-Bescheinigung und die dazugehörige Fotodokumentation erhalten! Andernfalls sehen Sie vom Kauf ab!
Kennzeichnung durch Fotodokumentation
Abb.1: Fotodokumentation einer adulten Maurischen Landschildkröte (Testudo graeca, Fotos C. Bender)
Seit Januar 2001 besteht die Pflicht, die unter Anhang A aufgeführten Arten individuell zu kennzeichnen, um eine eindeutige Identifizierung vornehmen zu können. Diese Kennzeichnung kann heute neben dem ab einem Gewicht von 500g möglichen Mikrochip (oder Transponder) auch mit der Fotodokumentation (siehe Abb. 1) durchgeführt werden (Bender 2001; Bender & Henle 2001a, b). Der Besitzer eines geschützten Tieres ist dazu verpflichtet, unverzüglich Fotos zu machen und diese seiner zuständigen Behörde mitsamt der EG-Bescheinigung vorzulegen. Bei Veränderungen der Merkmale müssen neue Fotos angefertigt und an die EG-Bescheinigung angehängt werden. Die Fotoabstände bei Tieren über einem Gewicht von 500 g sind in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich geregelt (Infos bei den zuständigen Behörden) – generell gibt es dazu noch keine Untersuchungsdaten, so dass leider nur Schätzungen abgegeben werden können.
Bei Tieren unter 500 g darf in Deutschland kein Mikrochip zur Kennzeichnung verwendet werden – hier ist nur die Fotodokumentation als Kennzeichnung zugelassen. Meist handelt es sich bei diesen Tieren um Jungtiere der geschützten Arten. Für Jungtiere der am häufigsten gehaltenen Landschildkröten-Arten Griechische Landschildkröte (Testudo hermanni), Maurische Landschildkröte (T. graeca) und Breitrand-Schildkröte (T. marginata) müssen nach dem Schlupf in
bestimmten Zeitabständen
(Bender et al. 2007) neue Bilder angefertigt werden, da durch das schnelle Wachstum auch Veränderungen von Merkmalen erfolgen.
Abb. 2: Fotos einer 45 Tage alten Griechischen Landschildkröte (Testudo hermanni boettgeri). Bei den ersten Fotos eines Jungtieres muss der Bauchpanzer vollständig geschlossen sein (Fotos C. Bender).
Die Fotodokumentation für geschützte Landschildkröten besteht aus jeweils einem Bild des Rückenpanzers und des Bauchpanzers (in Farbe, bildfüllend und in guter Qualität), die nach den Vorgaben der zuständigen Behörde an die EG-Bescheinigungen angefügt werden.
Die für die Fotodokumentation notwendigen Farbfotos müssen eine Mindestqualität haben, da sie – ähnlich wie Passfotos in einem Reisepass – zur eindeutigen Identifizierung eines Lebewesens dienen sollen. Daher muss das Tier bildfüllend zu sehen sein, das Bildformat sollte mindestens 13 x 9 cm betragen und die Bilder müssen scharf sein! Die Rückenpanzer- und Bauchpanzerfotos müssen senkrecht von oben geschossen werden. Besonders wichtig ist, dass keine Reflexionen durch den Einsatz eines Blitzes entstehen und die Nähte der Rückenpanzer-Schilde sowie die Nähte des Bauchpanzers deutlich zu erkennen sind (Bender 2001). Auch die Färbung der Schilde muss zu erkennen sein, nicht zuletzt deshalb, damit dem Halter die eindeutige Zuordnung von Tier zur Bescheinigung möglich ist, d. h. die zu fotografierenden Exemplare müssen gesäubert und abgetrocknet sein. Kleiner Tipp: Versuchen Sie die Foto möglichst dann anzufertigen, wenn die Tiere inaktiv sind, sprich früh morgens oder abends, denn voll aktive Schildkröten lassen sich meist nicht für ein Foto-Shooting begeistern. Bei bedecktem Himmel gelingen meist die besten Fotos, da keine Schlagschatten durch die Sonne vorkommen. Bei der Verwendung von Kunstlicht haben sich Halogenleuchten gut bewährt. Um anhand der Fotos die Größe des Tieres abschätzen zu können, ist es notwendig, einen Zollstock daneben zu legen oder das Tier auf einer Karounterlage abzulichten.
Literaturangaben:
Bender, C. (2001): Fotodokumentation von geschützten Reptilien. DGHT, Rheinbach, 26 S.
Bender, C. & K. Henle (2001a): Können Sie sich ausweisen? Forschungsvorhaben weist individuelle Identifizierbarkeit geschützter Reptilienarten nach. Natur u. Landschaft 76(4): 168-170.
Bender, C. & K. Henle (2001b): Individuelle fotografische Identifizierung von Landschildkröten-Arten (Testudinidae) des Anhangs A der europäischen Artenschutzverordnung. Salamandra 37(4): 193-204.
Bender, C., Henle, K., Kornacker, P.M. (2007): Standards für die Fotodokumentation von Jungtieren der Landschildkröten-Gattung Testudo. Natur u. Landschaft 82(1): 11-19.
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