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Rechtliches beim Erwerb von Europäischen Landschildkröten
Europäische Landschildkröten sind besonders geschützt ( WA , Verordnung EG ) und die meisten Arten gehören dem höchsten Schutzstatus, dem Anhang A der europäischen Artenschutzverordnung, an. Alle besonders und streng geschützten Arten sind meldepflichtig.
Sehr oft wird die Frage gestellt, welche Schildkrötenart nun eine EU-Bescheinigung benötigt und welche nur einen Herkunftsnachweis vom Vorbesitzer.
Diese Frage möchten wir hier und jetzt aufgreifen und Sie können auf den folgenden Links für sehr viele Arten nachschauen.
Abfrage der Schildkröten: EU-Bescheinigung inkl. Anhang A Abfrage der Schildkröten: Bestandsanzeige/-meldung
Die Bestandsmeldung muss mindestens folgende Angaben enthalten: Tierart, Anzahl, Alter, Geschlecht (soweit bekannt), Kennzeichen, Erwerbsdatum, Vorbesitzer- und Halteranschrift. Eine Kopie des Nachweises ist beizufügen.
Das Rhein-Main-Gebiet ist eine Wirtschaftsregion und ein städtischer Ballungsraum am Zusammenfluss von Main und Rhein. Es liegt im Süden Hessens sowie Teilen der angrenzenden Bundesländer Rheinland-Pfalz (Rheinhessen) und Bayern (Unterfranken).
Hessen:
Rheinland-Pfalz:
Bayern:
anmelden. Bei einem Umzug ist der Behörde der Ortswechsel mitzuteilen.
Die Fotodokumentation ist mit der EU-Bescheinigung verbunden und mit dem Siegel der Behörde versehen. Solange die Fotodokumentation den Angaben entsprechend weitergeführt wird, behält die EU-Bescheinigung ihre Gültigkeit. Bei einer Weitergabe der entsprechenden Schildkröte braucht dann keine neue EU-Bescheinigung beantragt zu werden.
Beispiel einer EU-Bescheinigung
Vorderseite der EU-Bescheinigung Rückseite der EU-Bescheinigung
Anhang der EU-Bescheinigung Ergänzung zum Fotoanhang
Ohne diese gültige EU-Bescheinigung dürfen Europäische Landschildkröten des Anhang A nicht gekauft oder verkauft werden.
Wir weisen darauf hin, dass wir uns die größtmögliche Mühe gegeben haben, aber auch wir sind nicht über jeden Fall erhaben. Bitte sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem zuständigen Amt.
Falls Sie nicht wissen welche Behörde für Ihren Wohnort zuständig ist haben Sie hier die Möglichkeit über Ihre PLZ zu suchen.
Für den Schildkrötenstammtisch Rhein-Main Thorsten Weis & Udo Schews Stand: Februar 2010
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