Geltendes Recht

Rechtliches beim Erwerb von Europäischen Landschildkröten

Europäische Landschildkröten sind besonders geschützt ( WA , Verordnung EG ) und die meisten Arten gehören dem höchsten Schutzstatus, dem Anhang A der europäischen Artenschutzverordnung, an. Alle besonders und streng geschützten Arten sind meldepflichtig.

Sehr oft wird die Frage gestellt, welche Schildkrötenart nun eine EU-Bescheinigung benötigt und welche nur einen Herkunftsnachweis vom Vorbesitzer.

Diese Frage möchten wir hier und jetzt aufgreifen und Sie können auf den folgenden Links für sehr viele Arten nachschauen.

Abfrage der Schildkröten: EU-Bescheinigung inkl. Anhang A

Abfrage der Schildkröten: Bestandsanzeige/-meldung

Die Bestandsmeldung muss mindestens folgende Angaben enthalten: Tierart, Anzahl, Alter, Geschlecht (soweit bekannt), Kennzeichen, Erwerbsdatum, Vorbesitzer- und Halteranschrift. Eine Kopie des Nachweises ist beizufügen.

Das Rhein-Main-Gebiet ist eine Wirtschaftsregion und ein städtischer Ballungsraum am Zusammenfluss von Main und Rhein. Es liegt im Süden Hessens sowie Teilen der angrenzenden Bundesländer Rheinland-Pfalz (Rheinhessen) und Bayern (Unterfranken).
Wer im Rhein-Main - Gebiet wohnt, muss Europäische Landschildkröten beim:

Hessen:

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64278 Darmstadt
  • Regierungspräsidium Gießen , Schanzenfeldstraße 8, 35578 Wetzlar
  • Regierungspräsidium Kassel , Steinweg 6, 34117 Kassel

Rheinland-Pfalz:

  • Stadtverwaltung Mainz , 17– Umweltamt Landschaftspflege, Naturschutz- und Abfallbehörde, Geschwister-Scholl-Str. 4, Bau B, 55131 Mainz
  • Kreisverwaltung Alzey-Worms , Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey
  • Landkreis Mainz-Bingen , Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein
  • Stadtverwaltung Worms , 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft, Adenauerring 1, 67547 Worms

Bayern:

  • Landratsamt Aschaffenburg , Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
  • Landratsamt Miltenberg , Sachbereich 422, Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg
  • Stadt Aschaffenburg , Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg

anmelden. Bei einem Umzug ist der Behörde der Ortswechsel mitzuteilen.
Bei Verlust des Tieres ist das Tier abzumelden und die EU-Bescheinigung bei der zuständigen Behörde abzugeben. Zur Weitergabe von Europäischen Landschildkröten des Anhang A wird eine EU-Bescheinigung mit Vermarktungsgenehmigung und gemäß Link: Verordnung EG-338 (1997) in der Fassung der Verordnung EG-398 (2009) , benötigt.

Die Fotodokumentation ist mit der EU-Bescheinigung verbunden und mit dem Siegel der Behörde versehen. Solange die Fotodokumentation den Angaben entsprechend weitergeführt wird, behält die EU-Bescheinigung ihre Gültigkeit. Bei einer Weitergabe der entsprechenden Schildkröte braucht dann keine neue EU-Bescheinigung beantragt zu werden.

Beispiel einer EU-Bescheinigung

Vorderseite der EU-Bescheinigung                             Rückseite der EU-Bescheinigung

Anhang der EU-Bescheinigung                                 Ergänzung zum Fotoanhang

Ohne diese gültige EU-Bescheinigung dürfen Europäische Landschildkröten des Anhang A nicht gekauft oder verkauft werden.

Wir weisen darauf hin, dass wir uns die größtmögliche Mühe gegeben haben, aber auch wir sind nicht über jeden Fall erhaben. Bitte sprechen Sie im Zweifel mit Ihrem zuständigen Amt.

Falls Sie nicht wissen welche Behörde für Ihren Wohnort zuständig ist haben Sie hier

die Möglichkeit über Ihre PLZ zu suchen.

Für den Schildkrötenstammtisch Rhein-Main

Thorsten Weis & Udo Schews

Stand: Februar 2010