Regierungspräsidium  Darmstadt

Hinweise zur Fotodokumentation bei Schildkröten

Die Fotodokumentation stellt eine Methode zur artenschutzrechtlich erforderlichen Kennzeichnung von Landschildkröten dar.

Da zu sind die individuellen Merkmale des Tieres fotografisch zu dokumentieren.

Bei Landschildkröten ergeben sich die individuellen Merkmale im Wesentlichen aus den Kreuzungslinien des Bauchpanzers und den Nahtstellen auf dem Rückenpanzer. Die Fotodokumentation soll daher Fotos des Bauch- und des Rückenpanzers der Schildkröte umfassen. Damit diese Merkmale gut erkennbar sind, ist es wichtig, frontal von oben und möglichst bildfüllend zu fotografieren. Um einen Maßstab für die Größe zu erhalten sollte als Hintergrund entweder kariertes Papier oder weiß es Papier mit einem daneben liegenden Lineal oder Zollstock verwendet werden. Die Fotografien müssen scharf und gut ausgeleuchtet sein, d.h. es dürfen keine Schatten zu sehen sein. Außerdem sollte das Tier vorher gereinigt und abgetrocknet (Vermeidung von Spiegelungen) werden.

Die ersten Lichtbilder werden von der zuständigen Artenschutzbehörde an die entsprechenden EG Bescheinigungen geheftet und gesiegelt. Auf der Bescheinigung ist vermerkt, dass die Fotodoku­mentation fortzuführen ist, wenn sich die Individualmerkmale verändern (Veränderungen im Farb muster müssen nicht berücksichtigt werden). Es liegt in der Verantwortung des Tierhalters, die Aktu alität der Fotodokumentation sicherzustellen. Dazu klebt der Halter weitere Fotos, mit Unterschrift und Datum versehen, selbständig in die dafür vorgesehenen Anlagen ein. Wichtig ist, dass erkenn bar ist, dass es sich tatsächlich um das „richtige" Tier handelt.

Beispiele für geeignete Fotos:

Geeignete Fotos von Alttieren               geeignete Fotos von Jungtieren

Beispiele für ungeeignete Fotos:

Ohne Maßstab,                                 zu dunkel                                zu klein
ungeeigneter Hintergrund

Die Fotos müssen auch die Veränderungen der Erkennungsmerkmale der Tiere dokumentieren, die sich mit dem Wachstum der Tiere in unterschiedlicher Geschwindigkeit vollzieht, d.h. die Dokumen­ tation ist in solchen Zeitabschnitten zu wiederholen, dass mögliche Änderungen der Körpermerkma le nachvollziehbar sind. Das erste Foto sollte erst nach Schließung des Nabels und damit frühestens im Alter von 4-6 Wochen und spätestens mit drei Monaten erfolgen, also im Herbst des Schlupfjah res. Für die Folgefotos werden aufgrund aktueller Forschungsergebnisse folgende Zeitintervalle empfohlen:

Fototermin Geeignetes Fotoalter
1. Fotosatz Jahr 0 Herbst (September - November) 1-3 Monate
2. Fotosatz Jahr 1 Frühjahr (März - Mai) Ca. 8 Monate
3. Fotosatz Jahr 1 Herbst (September- November) Ca. 14 Monate
4. Fotosatz Jahr 2 Herbst (September - November) Ca. 26 Monate
5. Fotosatz Jahr 3 Herbst (September - November) Ca. 38 Monate

Danach können längere Abstände als in den ersten Jahren gewählt werden. Man kann im Allgemei nen von 1-3 Jahren ausgehen, nach Geschlechtsreife der Tiere auch von 5 Jahren oder länger.

Neben den Fotos als solche schreibt die Bundesartenschutzverordnung vor: Diese Darstellung ist zu ergänzen um eine Beschreibung des Tieres, die zumindest Angaben umfassen muss zu Größe und Länge (Maßstab), Gewicht, Geschlecht (soweit bekannt) und Alter, sowie eine Beschreibung vorhan­ dener Besonderheiten. Daher müssen die Tiere zum Zeitpunkt des Fotografierens auch gewogen werden. Das Datum der Fotografie und das Gewicht sind anzugeben, dies kann bei den ersten Fo tos, die der Behörde vorgelegt werden, auf der Rückseite der Fotos vermerkt werden. Bei der Fort­ führung der Dokumentation sind diese Angaben auf den weiteren Anlageblättern zu vermerken.

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